Streit um den Meutershof/Mantershof, vulgo Pieckengut (auch Pieckenbroich) genannt, auf der Engbrück in Korschenbroich-Pesch, ein adeliges Lehnsgut der Herrschaft Myllendonk. Die Appellantinnen besitzen die Jahresrente von 100 Rtlr. vom Pieckengut seit 1681 als Mitgiftschenkung für ihre Mitschwester Anna Gertrud Schulgen. Da die Zahlung der Lehnsrente unterblieb, ließen sie sich 1699 mit dem Gut belehnen und verpachteten es 1693 an die Eheleute Theis Specht und Katharina Krafft. 1715 klagte der myllendonkische Lehnsanwalt auf Heimfall des Lehens. Die Ansprüche der Maria Catz, der Witwe des letzten Lehnsinhabers Peter Radermacher (Ramacher), Colonels in Diensten der Vereinigten Niederlande, Kommandeurs des Forts St. Andreas und Richter zu Bommelerwaart (1680), der verst. Eheleute Winand Schlecht und Metelen Hamacher als Käufer der Lehnsrente (1619) und des Bernhard Schulgen als späteren Inhabers der Lehnsrente (1681) seien erloschen und an die Freifrau von Myllendonk verfallen. Die Äbtissin von St. Mauritius appelliert gegen die Anerkennung des Heimfalls (Caducität) durch die 1. Instanz mit Urteil vom 26. März 1716 und anschließenden Dekreten (z. B. Subhastationsdekret) und beantragt vor dem RKG, entweder ihre Belehnung von 1699 als weiterhin gültig zu beurteilen oder die Appellaten zu Bezahlung der noch rückständigen Pensionen, der vorgenommenen Aufwendungen, Investitionen („Meliorationen“), Zinsen und Gerichtskosten zu verurteilen. Mit Urteil vom 17. Juli 1721 erkennt das RKG zwar den Heimfall des Lehens, aber auch das Recht der Äbtissin, den Pieckenhof bis zur Einlösung der Rente zu besitzen, an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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