Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Frankfurt/Oder für die Gebietsteile östlich von Oder und Neiße einschl. der Landkreise Friedeberg und Arnswalde und des östlich der Oder gelegenen Gebietsteils des Landkreises Angermünde (HASt.Nr.20) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
BArch ZLA 7-20
call number: ZLA 7-20
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft >> Lastenausgleich
1954-1993
Geschichte des Bestandsbildners: Die Errichtung von Heimatauskunftstellen (HASten) erfolgte gemäß § 24 des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz - FG) vom 21. April 1952 (BGBl. I S. 237). Sie waren bei den Landesfeststellungsbehörden (Landesämter für Soforthilfe, Landesausgleichsämter) angesiedelt. Die Erste Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (1. FeststellungsDV vom 22. Dezember 1952, BGBl. I S. 845) regelte im Einzelnen, für welche Heimatgebiete und bei welchen Landesausgleichsämtern die insgesamt 34 Heimatauskunftstellen einzurichten waren. Die Sachaufsicht übte der Präsident des Bundesausgleichsamtes aus, die Fachaufsicht oblag den Landesausgleichsämtern.
Aufgabe einer Heimatauskunftstelle war es, auf Anforderung der Feststellungsbehörden (Ausgleichsämter) die Entschädigungsanträge der Vertriebenen zu begutachten, Auskünfte zu erteilen sowie Zeugen und Sachverständige für die Beweiserhebung und ggf. zur Volkszugehörigkeit zu benennen. Darüber hinaus oblag ihr die Rekonstruktion der Kreis- und Gemeindehektarsätze für landwirtschaftliches Vermögen sowie die Erstellung von Grund- und Betriebslisten für landwirtschaftliches, Grund- und Betriebsvermögen. Weitere Aufgabenbereiche waren die Mitwirkung bei Fragen der Volkszugehörigkeit nach Maßgabe des Bundesvertriebenengesetzes. Die einzelnen Sachverständigengremien (Gemeindearbeitskreise) setzten sich vornehmlich aus Mitgliedern der Vertriebenenverbände und Landsmannschaften zusammen, mit denen die Heimatauskunftstellen in enger Verbindung standen. Gemäß § 24 Abs. 2 FG wurden die Behördenleitung und deren Vertretung Vertriebenen bzw. Aussiedlern aus dem Heimatgebiet anvertraut, für das die Dienststelle zuständig war.
Die Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Frankfurt/Oder umfasst die Gebiete östlich der Oder und der Neiße einschl. der Landkreise Friedeberg und Arnswalde und des östlich der Oder gelegenen Gebietsteiles des Landkreises Angermünde. Sie wurde gemäß der 1. FeststellungsDV beim Landesausgleichsamt Niedersachsen in Hannover eingerichtet und im Jahr 2001 aufgelöst.
Bestandsbeschreibung: Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem "Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts" vom 10. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) und der Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchivverordnung - LAArchV vom 19. Februar 1988, BGBl. I S. 161). Gemäß § 4 Abs. 1 der LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund- und Betriebslisten
- Kartenmaterial
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Behandlung eines Einzelfalles zum Gegestand haben).
Der Bestand der Heimatauskunftstelle umfasst neben gesondert archiviertem Kartenmaterial Grund- und Betriebslisten zu folgenden Vermögensarten: Grundvermögen, Landwirtschaft und Fischereivermögen. Die Klassifikation folgt keinem Aktenplan sondern wurde nach geographischen Gesichtspunkten frei erstellt. Generalakten wurden nicht abgegeben.
Inhaltliche Charakterisierung: Es handelt sich hauptsächlich um Grund- und Betriebslisten zu folgenden Vermögensarten: Grundvermögen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereivermögen. Daneben finden sich häufig auch Karten und Pläne (teils handgezeichnet) und Einwohnerlisten (darunter auch sog. Seelenlisten und Opferlisten) im Bestand. In zahlreichen Fällen sind die Protokolle der einzelnen Gemeindearbeitskreis-Sitzungen zur Begutachtung und Festlegung der Einheitswerte den Betriebslisten beigefügt. Gelegentlich sind Korrespondenz, Aktenvermerke und Bewertungsblätter zu Einzelfällen enthalten; ebenso Schriftverkehr mit Behörden und Institutionen.
Zitierweise: BArch ZLA 7-20/...
Aufgabe einer Heimatauskunftstelle war es, auf Anforderung der Feststellungsbehörden (Ausgleichsämter) die Entschädigungsanträge der Vertriebenen zu begutachten, Auskünfte zu erteilen sowie Zeugen und Sachverständige für die Beweiserhebung und ggf. zur Volkszugehörigkeit zu benennen. Darüber hinaus oblag ihr die Rekonstruktion der Kreis- und Gemeindehektarsätze für landwirtschaftliches Vermögen sowie die Erstellung von Grund- und Betriebslisten für landwirtschaftliches, Grund- und Betriebsvermögen. Weitere Aufgabenbereiche waren die Mitwirkung bei Fragen der Volkszugehörigkeit nach Maßgabe des Bundesvertriebenengesetzes. Die einzelnen Sachverständigengremien (Gemeindearbeitskreise) setzten sich vornehmlich aus Mitgliedern der Vertriebenenverbände und Landsmannschaften zusammen, mit denen die Heimatauskunftstellen in enger Verbindung standen. Gemäß § 24 Abs. 2 FG wurden die Behördenleitung und deren Vertretung Vertriebenen bzw. Aussiedlern aus dem Heimatgebiet anvertraut, für das die Dienststelle zuständig war.
Die Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Frankfurt/Oder umfasst die Gebiete östlich der Oder und der Neiße einschl. der Landkreise Friedeberg und Arnswalde und des östlich der Oder gelegenen Gebietsteiles des Landkreises Angermünde. Sie wurde gemäß der 1. FeststellungsDV beim Landesausgleichsamt Niedersachsen in Hannover eingerichtet und im Jahr 2001 aufgelöst.
Bestandsbeschreibung: Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem "Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts" vom 10. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) und der Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchivverordnung - LAArchV vom 19. Februar 1988, BGBl. I S. 161). Gemäß § 4 Abs. 1 der LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund- und Betriebslisten
- Kartenmaterial
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Behandlung eines Einzelfalles zum Gegestand haben).
Der Bestand der Heimatauskunftstelle umfasst neben gesondert archiviertem Kartenmaterial Grund- und Betriebslisten zu folgenden Vermögensarten: Grundvermögen, Landwirtschaft und Fischereivermögen. Die Klassifikation folgt keinem Aktenplan sondern wurde nach geographischen Gesichtspunkten frei erstellt. Generalakten wurden nicht abgegeben.
Inhaltliche Charakterisierung: Es handelt sich hauptsächlich um Grund- und Betriebslisten zu folgenden Vermögensarten: Grundvermögen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereivermögen. Daneben finden sich häufig auch Karten und Pläne (teils handgezeichnet) und Einwohnerlisten (darunter auch sog. Seelenlisten und Opferlisten) im Bestand. In zahlreichen Fällen sind die Protokolle der einzelnen Gemeindearbeitskreis-Sitzungen zur Begutachtung und Festlegung der Einheitswerte den Betriebslisten beigefügt. Gelegentlich sind Korrespondenz, Aktenvermerke und Bewertungsblätter zu Einzelfällen enthalten; ebenso Schriftverkehr mit Behörden und Institutionen.
Zitierweise: BArch ZLA 7-20/...
Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Frankfurt/ Oder für die Gebietsteile östlich von Oder und Neiße (HASt Nr. 20) (HASt Nr. 20), 1953-2005
996 Aufbewahrungseinheiten; 8,5 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: ZLA 7 KART, B 148 VII, B 126
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Finanzen, Wirtschaft (Tektonik)
- Lastenausgleich (Tektonik)
- Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Frankfurt/Oder für die Gebietsteile östlich von Oder und Neiße einschl. der Landkreise Friedeberg und Arnswalde und des östlich der Oder gelegenen Gebietsteils des Landkreises Angermünde (HASt.Nr.20) (Bestand)