Petrus Wilhelmi, kaiserlicher Notar und Schulmeister zu Tauberbischofsheim, beurkundet, dass vor ihm in dem Hof derer von Riedern daselbst Bernhard von Wichsenstein zu Hainstadt erschienen ist und um ein Vidimus folgenden eingerückten papiernen Vertrags gebeten hat: 1540 März 17 (Mittwoch nach Iudica) Erzbischof Albrecht von Mainz schließt zwischen Philipp und Christoph von Riedern als Beklagten und den Heimbürgern und der Gemeinde Dittwar als Klägern einen Vergleich wegen des beanspruchten Lämmerzehnten, Fron und Atzung, ferner des Holzhauens und -verkaufens in den Wäldern der Beklagten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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