Clara Holtey gen. Hatzfeld zu Uffeln macht bekannt, daß ihr Ehemann und sie beschlossen haben, das von ihr in die Ehe gebrachte Höndervogtsgut bei Kamen zu Rottum, mit dem Abt Heinrich den Georg Scheel zu Rechen zu ihrem Nutzen belehnt hat, an Heinrich von Broell gen. Platter zu Westhemmerde, ihren Vetter und Schwager, zu verkaufen. Clara hat ihrem Mann Hermann von Hatzfeld Vollmacht gegeben, alle damit zusammenhängenden Geschäfte abzuwickeln. - Es siegelt Erasmus Schöler, Richter des kurfürstlichen weltlichen Gerichts Werl.