Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich ve...
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1957
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1671-1680
1678 August 22
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unserer statt Wien den zweyundzwantzigsten monats tag Augusti nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnaden gepurth im sechtzehenhundert acht und siebentzigsten unserer reiche desz römischen im einundzwantzigsten desz hungarischen im vierundzwantzigsten desz hungarischen [!] im zwayundzwantzigisten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Leopold Placidus' Vorgänger Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach] 1672 August 23 (... den dreyundzwantzigisten Augusti anno sechtzehenhundert zwayundsibentzig) bestätigt hat. Leopold bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Placidus gelobt durch seine Bevollmächtigten Freiherr Theodor von Bratto und den kaiserlichen Hofagenten Franz von Mayer unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Auf der Rückseite Angabe des Registrators Johannes Eisenmann.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Leopold [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Leopold Wilhelm Graff zu Königsegg [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesarae / majestatis proprium / Wilhelmb Schroder)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Leopold Placidus' Vorgänger Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach] 1672 August 23 (... den dreyundzwantzigisten Augusti anno sechtzehenhundert zwayundsibentzig) bestätigt hat. Leopold bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Placidus gelobt durch seine Bevollmächtigten Freiherr Theodor von Bratto und den kaiserlichen Hofagenten Franz von Mayer unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Auf der Rückseite Angabe des Registrators Johannes Eisenmann.
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Leopold [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Leopold Wilhelm Graff zu Königsegg [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesarae / majestatis proprium / Wilhelmb Schroder)
Vgl. hierzu Nr. 1931.
Kurzregest unter der Plica.
Graf Leopold Wilhelm von Königseck war Reichshofrat.
Kurzregest unter der Plica.
Graf Leopold Wilhelm von Königseck war Reichshofrat.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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