Äbtissin Anna und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Matthias (Matheis) Halder zu Schmalegg, ehelichen Sohn des bereits verstorbenen Jakob Halder und der Ursula Bernweiler, um 1 Taler guter Landeswährung, für dessen Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Matthias, dessen Nachkommen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, dieselben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, "weder bey irm leben noch [bei] irm absterben", gestatten Halder, ab sofort neue Eigenschaft, Bürger- oder Markrecht, Schutz und Schirm bei Reichs- oder Herrenstädten, in Flecken "oder auf dem landt" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, unbehindert durch sie, die Ausstellerinnen, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm verzichten.