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Christoph von Lohenn, Richter, Henrich Rovendiß, Michael Brandis, Johan Smit, Erasmus Scholer, Henrich Probstinck und sämtliche Schöffen des weltlichen Gerichts zu Werll bekennen, dass vor ihnen Gert Brecht, Bürger zu Hamm, für sich und seine Ehefrau Barbara ausgesagt habe, es seien Bernhard Crispen und dessen Ehefrau Bylia, sein Schwager und Schwägerin, dem Johann Langeschede zu Wingborn (Wimbern) 200 Taler schuldig gewesen, dafür habe sich Langschede in den Besitz eines Gartens und Baumhofes mit Haus vor der Melxter Pforte setzen lassen, diesen Besitz habe dann Peter Hengst, Kämmerer zu Werl, an sich gebracht, sodass Langschede mit seiner Forderung befriedigt sei, es habe sich aber dann herausgestellt, dass die Witwe Crispen für Besserungen noch 52 Taler zu fordern hatte, welche Forderung er – Brecht – sich habe ausstellen lassen, da seine Ehefrau ihrerseits Forderungen an ihren verstorbenen Bruder Bernhard Crispen gehabt habe, diese 52 Taler habe ihm Hengst bezahlt, wofür er ihm Gewähr und sein Schwager Johann Mellien, Kämmerer zu Werl, Bürgschaft leiste.

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