Franz Schertlin als Forstmeister von Heidenheim einerseits und Bürgermeister Hans Hieber, Altbürgermeister Leonhard Dilher sowie Bürger Hans Sailer als Vertreter der Stadt Giengen andererseits schließen in einer Streitsache folgenden Vergleich: 1) Das Heudorfer oder Winckheltaler Holz, das Giengen ganz für sich beanspruchte, wird zu einem Teil, der nun versteint wurde, Württemberg zugesprochen. 2) Ein umstrittener Viehstellplatz beim Weiher zu Asbach darf von Giengen nicht mehr benutzt werden, doch stellt der Forstmeister dafür einen anderen Stellplatz beim Weiher als Viehtränke zur Verfügung. 3) Nachdem der Mühlhau, aus dem die Giengener Brennholz für ihre zwei Mühlen hauen, durch vieles Holzschlagen verdorben ist, wird vereinbart, daß der Forstmeister der Stadt jährlich 60 Klafter (je 6 1/2 Schuh hoch und breit und 5 Schuh lang) aus benachbarten Wäldern zuweist. Die Parteien waren vor Hofmeister und Räten in Stuttgart erschienen, die ihnen vorschlugen, bei einem Lokaltermin selbst einen Vergleich auszuhandeln. Dabei kam es dann zu dieser Einigung. Unterhändler waren: Wolf von Westerstetten zu Altenberg, wohnhaft in Giengen, Unterpfleger Ulrich Hitzler und Altbürgermeister Christoph Frantz zu Heidenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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