Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bingen: Schulmeister und Kapitel des Domstifts Mainz bestätigen der Fassbinderzunft zu Bingen ihre mit den Zünften in Speyer, Worms, Oppenheim, Fr...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1459 Dezember 11
Mainz, Domstift
Abschrift?, Pergament, keine Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: dinstag nest nach unser frauwen tagk conceptionis anno domini 1459
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Schulmeister und Kapitel des Domstifts Mainz bestätigen der Fassbinderzunft zu Bingen ihre mit den Zünften in Speyer, Worms, Oppenheim, Frankfurt, Mainz und Kreuznach gemeinsamen Gewohnheiten unter Bezugnahme auf die 1341 aufgestellte Ordnung. Hinzugefügt wird noch die von Amtmann Heinrich von Greiffenklau zu Bingen gegebene Freiheit zum Verbot des Verkaufs von Fässern durch Fremde.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Bingen. Confirmation Capituli Mogontiaci der privilegien der benderzunft zu bingen de anno 1459
Vermerke (Urkunde): Siegler: (angekündigt) Schulmeister und Kapitel des Domstifts zu Mainz
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Weidenbach, Regesta Bingensia, Nr. 505; Blecher, Das Zunftwesen in Bingen, S. 11.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.