(Lehnbrief) Graf Anton Günther von Oldenburg belehnt Conrad Friedrich von Dinklage mit den Meyergütern von Albrecht Henrich und Lübbe Meyer im Amt Cloppenburg zu Lastrup, eine von Tolcken Hermann bewohnte und bewirtschaftete leibeigene Kötterei, der dortigen Mühle und sonstigen Zubehör und Rechten, dem jus patronatus der Kirchen zu Lastrup und Lindern sowie Lehnsstücke zu Bockraden. Siegelankündigung des Kanzleisiegels

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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