Der Lehnstatthalter Adolf Averdunck belehnt von wegen des Grafen Johann zu Limburg-Bronckhorst, Herrn zu Styrum, den Bernhard von Hüllem, Bürgermeister zu Wattenscheid, anstatt und zum Behufe des Wilhelm von Loë mit dem Hause Averdick (Overdyck)und Zubehör im Amt Stockum. Zeugen: Johann Weitmar und Georg Steinhoff. G. am 20. Aprilis im Jahre nach Christi gepuertt Tausendtt sechshondert nach fünff. Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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