Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, bekennt, daß sein (å) Vater Philipp den inzwischen (å) edlen Friedrich von Sombreff, Herrn zu Kerpen, mit den nachbenannten Gütern belehnt hatte mit dem Zusatz, daß bei Fehlen eines männlichen Leibeserben die älteste Tochter ihren Ehemann vermannen solle. Friedrich hat nur eine Tochter Margarete hinterlassen, die mit dem Getreuen des Pfalzgrafen, dem wohlgeborenen Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Kronenburg, Neuerburg und Kerpen, verheiratet ist, der nunmehr um Belehnung gebeten hat. Der Aussteller belehnt Dietrich mit Kirchspiel und Gericht zu Oberwinter und zu Birgel mit Rachendorf und Einzvelt, die zu Birgel gehören, mit dem Kirchspiel zu Kirchdaun und mit Gimmigen (Gymbnich), welch letzteres zum Kirchspiel (Kirch-)Daun gehört. Dietrich hat den Lehenseid geschworen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., Rest - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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