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Kaiser Karl IV. erlaubt dem Heinrich [von Kranlucken], Abt von
Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Anna, das Dorf Herchenhain, das halb
ihm und halb...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1359 April 12
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben zu Mentze nach Cristus geburt drutzenhundirt jar dornach in dem neun und funftzigistem jar an dem nechsten Fritag vor dem heiligen Palmtage unsir riche in dem drutzenden und des keisirtums in dem vierden jare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl IV. erlaubt dem Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und Erzkanzler der Kaiserin Anna, das Dorf Herchenhain, das halb ihm und halb dem Grafen Gottfried von Ziegenhain gehört, zu einer Stadt zu machen, diese mit Mauern, Türmen und Gräben zu befestigen und einen Wochenmarkt in der Stadt abzuhalten nach dem Recht der Städte und Märkte Fuldas. Wer Abt und Graf in ihrem Besitz an der Stadt schädigt, zahlt eine Buße von 50 Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und zur Hälfte an Abt oder Graf. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Mainz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Kanzleivermerke: (Corr. per Johannes de Prusnicz) [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (per dominum imperatorem / Johannes Eysteten) [auf der Plica]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 176-177
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Corpus Traditionum Fuldensium, S. 385; Regest: RI VIII, Nr. 2940
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/1359-04-12_2_0_8_0_0_3277_2940)
Das Rücksiegel ist mit Papier überzogen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.