Friedrich Graf zu Henneberg verlobt auf Vermittlung Albrechts, des Bischofs zu Bamberg, seines Herrn, und des Grafen Bertold von Henneberg, seines Vetters, seinen Sohn an Katherina, Tochter Graf Johanns von Wertheim des Ältern, und verspricht ihr mit seinem Sohn 3000 fl. rhein., das Beilager soll erst in 9 Jahren nach dato des Briefes stattfinden und 1 Jahr hernach sollen die 3000 fl. vermacht werden. Hochzeit und Heimsteuer soll Graf Johann übernehmen, die Morgengab der Sohn. Stirbt der Sohn nach dem Beilager ohne Erben, so soll die Tochter die 3000 fl., die Morgengab und was einer Frau von ihrem Manne folgen soll nach Recht und Gewohnheit des Landes zu Franken ausgenommen Satzung, Pfandschaft oder Einnahmen nach Rechenschaftsablegung erhalten. Gemeinsam gemachte Schulden sollen sie nicht berühren. Was sie von Friedrich seinem Sohn erhält, soll nach ihrem Tode wieder an deren Herrschaft fallen. Hat sie Erben, so soll ihr die Morgengabe und die ihr zustehende fahrende Habe lebenslänglich gehören und nach dem Tode folgen.