Hans Ott, wohnhaft zu Höchst und durch Begnadigung des Grafen Michael aus dem Gefängnis zu Breuberg entlassen, gelobt, dass er keinerlei Klagen gegen und Forderungen an die Grafen von Wertheim sowie ihre Untertanen erheben wird. Außerdem benennt er seine Brüder Mathes und Heinrich sowie andere als Bürgen, die sich zur Abhaltung von 20 Seelenmessen für den verstorbenen Konrad, je fünf zu Höchst, Sandbach, Neustadt und Raibach, zur Errichtung eines Steinkreuzes und zur Zahlung von 11 Gulden an die Kinder des genannten Konrad verpflichten (folgen weitere Detailregelungen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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