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Volprecht Hobeherr genehmigt die Verpfändung seines Teils des Zehnten zu Brungershausen durch den Ritter Friedrich von Bicken an das Kloster Calde...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1374, ipso die beati Laurencii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Volprecht Hobeherr genehmigt die Verpfändung seines Teils des Zehnten zu Brungershausen durch den Ritter Friedrich von Bicken an das Kloster Caldern (Kaldern). Falls Friedrich das Pfand nicht einlöst, steht ihm das Einlösungsrecht für 30 Mark Pfennige zu.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (C) Abschr. K 269 fol. 262.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: [Regest: Schunder Nr. 161]