Michel Klein aus Bonlanden, zu Stuttgart gef., weil er im württembergischen Forst zwei Mal mit einer geladenen Büchse angetroffen wurde, ohne nach seiner Aussage Wild geschossen zu haben, jedoch auf sein Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängnisatzung zu bezahlen, sich allen Waidwerks zu enthalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, keine Hunde in die Wälder zu führen sowie andere Wilderer dem Forstmeister oder dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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