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Berufungssache des Krameramts, Klägers u. Berufungsklägers gegen Herman Borchorst in Münster, Beklagten und Berufungsbeklagten. Das klagende Amt war durch seine Gildemeister vertreten. Das sind im Jahre 1598 Arnold von Gülich und Johan Ralle, i.J. 1599 Arnold von Gülich und Bernt Burman, i.J. 1600 und 1601 Bernt Burman und Burchard Elverfeld. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe etlichen Domherren oder deren Konkubinen "Grossgreine"(?) verkauft und dadurch, sowie durch Verkauf anderer Kramwaren (Seide, Spezereien) die Gerechtigkeiten des Krameramts verletzt. Er verlangt, dass der Beklagte Abtrag macht und Sicherheiten gegen Wiederholungen liefert.

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Stadtarchiv Münster
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