Die Gebrüder Kraft, Egidius ("Gyly") und Otto, Söhne des verstorbenen Otto Krafft, Kraft, Ludwig und Kraft, Söhne des verstorbenen Ludwig Krafft, sowie Peter Krafft, Sohn des verstorbenen alten Krafft, alle Bürger zu Ulm, haben mit Zustimmung des Abtes Eberhard [von Brandis] und des Konvents des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenowe") [Lkr. Konstanz] sowie des Pfarrers zu Ulm Hermann Krafft eine Kapelle in Ulm bei dem Haus, das früher Kunzelmann gehört hat, zu Ehren der Heiligen Drei Könige erbaut [Frauenstraße 30] und dort eine Kaplanei für einen Priester gestiftet. Kapelle und Kaplan sollen dieselben Rechte genießen, wie die anderen Kapellen und ihre Inhaber in Ulm. Die Kapelle darf nur einem Priester verliehen werden. Das Kollationsrecht für sie haben Abt und Konvent des Klosters Reichenau dem Kraft, Sohn des verstorbenen Otto Krafft, übertragen. Nach seinem Tod soll der jeweils älteste männliche Erbe aus seinem Geschlecht das Kollationsrecht ausüben. Stirbt seine Linie der Familie Krafft aus, dann fällt es an die Nachkommen des verstorbenen Hermann Krafft. Stirbt das gesamte Geschlecht Krafft aus, dann fällt das Kollationsrecht an das Kloster Reichenau. Bei Vakanz ist die Kapelle innerhalb von zwei Monaten einem anderen Priester zu verleihen. Versäumt die Familie Krafft dies, dann fällt das Kollationsrecht für dieses Mal an das Kloster Reichenau. Besetzt auch dieses die Kapelle nicht neu, dann soll dies der Rat der Stadt Ulm tun.