Kunz von Sachsenheim (Sahsenhein), Ritter, bekundet, daß er dem Ritter Dieter von Gemmingen (Gemyngen), seinem Schwager, folgende Leute und Güter samt allen Rechten und Zugehörungen verkauft hat: 1/6 am Wein- und Kleinzehnt zu Gemmingen und 1 Morgen eigenen Weingarten [daselbst]; 1 Eimer Wein, 30 h, 1 Huhn und 6 Gänse Gült zu Gemmingen und Stebbach (Stedebach); 1/12 am großen und kleinen Zehnt zu Richen (Riechen); 6 Malter dreierlei Frucht auf dem Dammhof (hoff zu Tamme); die Eigenleute Hans Ziemerman und dessen Bruder Konrad, ¿Walter Ziemermans Söhne, gesessen zu Eppingen, die Meingoßin und ihre Kinder, die Wiprehtin und ihre Kinder, den alt Farre zu Schwaigern (Sweigern); dazu alle anderen Leute und Güter, die zu den vorgenannten Leuten und Gütern gehören. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 170 fl und verspricht Währschaft und Fertigung nach des Landes Recht und Gewohnheit. Die Erben ¿Konrad von Sachsenheims haben diesem Verkauf zugestimmt und dem Käufer und dessen Ehefrau Else von Franckenstein einen besiegelten Brief darüber gegeben.
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Kunz von Sachsenheim (Sahsenhein), Ritter, bekundet, daß er dem Ritter Dieter von Gemmingen (Gemyngen), seinem Schwager, folgende Leute und Güter samt allen Rechten und Zugehörungen verkauft hat: 1/6 am Wein- und Kleinzehnt zu Gemmingen und 1 Morgen eigenen Weingarten [daselbst]; 1 Eimer Wein, 30 h, 1 Huhn und 6 Gänse Gült zu Gemmingen und Stebbach (Stedebach); 1/12 am großen und kleinen Zehnt zu Richen (Riechen); 6 Malter dreierlei Frucht auf dem Dammhof (hoff zu Tamme); die Eigenleute Hans Ziemerman und dessen Bruder Konrad, ¿Walter Ziemermans Söhne, gesessen zu Eppingen, die Meingoßin und ihre Kinder, die Wiprehtin und ihre Kinder, den alt Farre zu Schwaigern (Sweigern); dazu alle anderen Leute und Güter, die zu den vorgenannten Leuten und Gütern gehören. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 170 fl und verspricht Währschaft und Fertigung nach des Landes Recht und Gewohnheit. Die Erben ¿Konrad von Sachsenheims haben diesem Verkauf zugestimmt und dem Käufer und dessen Ehefrau Else von Franckenstein einen besiegelten Brief darüber gegeben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen U 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen
Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen >> Urkunden
1394 April 24 (uff den nehsten fritag nach sant Georien dag 1394)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kunz von Sachsenheim
Empfänger: Dieter von Gemmingen
Siegler: Der Aussteller und sein Tochtermann, der "veste" Fritz von Urbach (Uwerbach)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend
Empfänger: Dieter von Gemmingen
Siegler: Der Aussteller und sein Tochtermann, der "veste" Fritz von Urbach (Uwerbach)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ