Christian von den Juttendunck und Johann Wachtendunck, Erblaten des Hofs Steinbergen des Kapitels zu Xanten, bekunden: Hermann Wirichius, Kanoniker, Bevollmächtigter des Kapitels, hatte einen Prozess eingeleitet gegen die Gebrüder Winand und Rutger de Bruin wegen des Leibgewinnsgutes gen. Cleerkens oder Plenckens gutt, das unter den Hof Steinbergen gehört, weil das Gut aufgestorben sowie auch durch Misszahlung des Jahrzinses der Xantener Kirche heimgefallen sei. Im heutigen Gerichtstermin haben Winand und Wirichius folgenden Vergleich getroffen: Die Gebrüder de Bruin zahlen dem Bevollmächtigten für die bis heute rückständigen Zinse und Sackzehnten einmalig 40 Reichstaler und haben damit 3 Hände an dem Gut gewonnen. Die Summe ist binnen einem Monat zu zahlen; gleichzeitig sind die zu Behandenden zu benennen. Die de Bruin und ihre Erben zahlen jährlich an Martini [11. November] an Wirichius, solange er lebt, und nach seinem Tod an das Kapitel je 6 Spint Weizen, Gerste und Hafer Sackzehnt sowie 7½ schwere Pfennige Zins. Werden Gewinngeld, Sackzehnt und Zins nicht gezahlt, fällt das Gut an Wirichius, der es als allodial lebenslang genießen kann, danach aber soll es der Kirche verbleiben. - Siegelankündigung der Laten. ... also geschehen Xanten ahm 3. Iunii 1644.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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