Christian von den Juttendunck und Johann Wachtendunck, Erblaten des Hofs Steinbergen des Kapitels zu Xanten, bekunden: Hermann Wirichius, Kanoniker, Bevollmächtigter des Kapitels, hatte einen Prozess eingeleitet gegen die Gebrüder Winand und Rutger de Bruin wegen des Leibgewinnsgutes gen. Cleerkens oder Plenckens gutt, das unter den Hof Steinbergen gehört, weil das Gut aufgestorben sowie auch durch Misszahlung des Jahrzinses der Xantener Kirche heimgefallen sei. Im heutigen Gerichtstermin haben Winand und Wirichius folgenden Vergleich getroffen: Die Gebrüder de Bruin zahlen dem Bevollmächtigten für die bis heute rückständigen Zinse und Sackzehnten einmalig 40 Reichstaler und haben damit 3 Hände an dem Gut gewonnen. Die Summe ist binnen einem Monat zu zahlen; gleichzeitig sind die zu Behandenden zu benennen. Die de Bruin und ihre Erben zahlen jährlich an Martini [11. November] an Wirichius, solange er lebt, und nach seinem Tod an das Kapitel je 6 Spint Weizen, Gerste und Hafer Sackzehnt sowie 7½ schwere Pfennige Zins. Werden Gewinngeld, Sackzehnt und Zins nicht gezahlt, fällt das Gut an Wirichius, der es als allodial lebenslang genießen kann, danach aber soll es der Kirche verbleiben. - Siegelankündigung der Laten. ... also geschehen Xanten ahm 3. Iunii 1644.
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Christian von den Juttendunck und Johann Wachtendunck, Erblaten des Hofs Steinbergen des Kapitels zu Xanten, bekunden: Hermann Wirichius, Kanoniker, Bevollmächtigter des Kapitels, hatte einen Prozess eingeleitet gegen die Gebrüder Winand und Rutger de Bruin wegen des Leibgewinnsgutes gen. Cleerkens oder Plenckens gutt, das unter den Hof Steinbergen gehört, weil das Gut aufgestorben sowie auch durch Misszahlung des Jahrzinses der Xantener Kirche heimgefallen sei. Im heutigen Gerichtstermin haben Winand und Wirichius folgenden Vergleich getroffen: Die Gebrüder de Bruin zahlen dem Bevollmächtigten für die bis heute rückständigen Zinse und Sackzehnten einmalig 40 Reichstaler und haben damit 3 Hände an dem Gut gewonnen. Die Summe ist binnen einem Monat zu zahlen; gleichzeitig sind die zu Behandenden zu benennen. Die de Bruin und ihre Erben zahlen jährlich an Martini [11. November] an Wirichius, solange er lebt, und nach seinem Tod an das Kapitel je 6 Spint Weizen, Gerste und Hafer Sackzehnt sowie 7½ schwere Pfennige Zins. Werden Gewinngeld, Sackzehnt und Zins nicht gezahlt, fällt das Gut an Wirichius, der es als allodial lebenslang genießen kann, danach aber soll es der Kirche verbleiben. - Siegelankündigung der Laten. ... also geschehen Xanten ahm 3. Iunii 1644.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.5. Besitzungen und Rechte >> 1.5.4. Oberhöfe >> 1.5.4.1. Bislich >> Register der Behandigungen, Palingen und Zinse der zum Hof Steinberg zu Bislich gehörigen Güter vom 15.-17. Jh.
1644 Juni 3
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: 18. Jh.
Überlieferungskommentar: 18. Jh.
Urkunde
Ausstellort: Xanten
Register der Behandigungen, Palingen und Zinse der zum Hof Steinberg zu Bislich gehörigen Güter vom 15.-17. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
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- 1.2.6.13. Xanten (Tektonik)
- 1.2.6.13.2. Viktorstift (Tektonik)
- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
- 1. Akten (Gliederung)
- 1.5. Besitzungen und Rechte (Gliederung)
- 1.5.4. Oberhöfe (Gliederung)
- 1.5.4.1. Bislich (Gliederung)
- Register der Behandigungen, Palingen und Zinse der zum Hof Steinberg zu Bislich gehörigen Güter vom 15.-17. Jh. (Archivale)