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Ohnvorgreifliche Gedanken über eine kurzhin ans Licht getrettene Druckschrift unter dem Titul: Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob eine letzte Wilens- und Theilungsverordnung, welche ein Vatter, oder Mutter, zwischen ihren leiblichen Kindern gemacht haben, in dem Falle gültig seye, woin eben dieser letzten Willens- und Theilungsverordnung Institutio Haeredis oder die Einsatzung eines Erben,in der Maaß ausdrücklich und namentlich nicht geschehen ist, als solche Erbenseinsatzung in denen Testamentis folennibus, oder feyerlichen letzten Willensverordnung geschehen muß?

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Sächsisches Staatsarchiv
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