Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg zu den verschiedenen Klagepunkten: Zoll in der Stadt Herford, Mark zu Lipping- und Eilshausen, Alternation in der Ausübung des Patronatsrechts über die Kirche zu Schöppingen, durch den Magistrat zu Herford verfügte Einquartierung, Anstellung eines Totengräbers an der Münsterkirche durch den Magistrat