Die Klage richtet sich dagegen, daß herzogliche Beamte Kupfer, das Mitglieder der Kupferschlägerzunft in Frankfurt gekauft hatten, um es nach Aachen bringen und dort verarbeiten zu lassen, den Fuhrleuten abgenommen hatten. (Als Betroffene werden genannt Johann Ramecker, Peter und Michel Amya, Franz Boon, Jacob Eschweiler, Arnold und Gerhard Düppengießer, Nikolaus und Peter Ruland, Jordan Peltzer.) Die Kläger sehen darin einen Eingriff in das nach contractus iuris gentium jedem zustehende Recht, die zu seinem Gewerbe benötigten Waren ungehindert transportieren zu können. Sie verweisen darauf, daß durch die Maßnahmen viele hundert Bauern und arme Bürger, die von Kupferarbeiten lebten, um ihre Nahrung gebracht würden, und auf den Schaden für die Zuliefergebiete Franken, Elsaß und Schwaben. Der Herzog, der erklärt, seine Beamten mit zu vertreten, stellt die Maßnahmen dagegen in den Rahmen seiner Auseinandersetzung mit der Stadt Aachen, die seinen Vorfahren und nun ihm die seit alters bestehenden hoheitlichen und Jurisdiktionsrechte in der Stadt bestreite und deren Ausübung teilweise gewaltsam verhindere. Durch ihre eidliche Verbindung mit der Stadtführung hätten die Gaffeln und Zünfte ”tanquam pars corporis sich solcher thättlicher ... hendel ... beihafftig gemacht“. Das gelte insbesondere für die Kupferschläger als ”principalior pars corporis“. Nach Verstreichen eines Ultimatums, die herzoglichen Rechte zu beachten, habe er den Aachenern das Geleit in jül. Landen aufgekündigt. Die beklagten Vorgänge dienten der Durchsetzung dieser Maßnahme, mit der die dem Herzog vom Kaiser verliehenen Rechte geschützt werden sollten. Da dieser Zusammenhang nicht genannt worden sei, sei das Mandat zu Unrecht erschlichen und damit irrelevant. Folgen für unbeteiligte Reichsangehörige bestreitet er. Nach 1596 sind außer einem abschließenden Completum-Vermerk vom 9. Juli 1602 keine Handlungen protokolliert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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