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Einführung der Reformation im Erzstift Köln durch die Erzbischöfe Hermann V. von Wied und Gebhard von Waldburg (Abschriften von Urkunden und Akten)
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Enthaeltvermerke: Enthält v.a.: Einführung der Augsburger Konfession durch Erzbischof Gebhard von Waldburg, (1582, 1583); Druck: Newe Zeitung. Ein klägliche und erbärmliche ja auch schreckliche Historia welcher Gestalt die Papisten durch die ungehewren Gülgische Kriegsgurgel das Evangelium Jesu Christi und derselben Verwandten zu Brysich [Breisig] am Rayb ...grewlich verfolget und abgeschaffet haben, 1587; historische Nachrichten zur Stadt Breisig, (1609); Schreiben des Landgrafen Friedrich von der Pfalz an den Kaiser zur Verteidigung wegen Einführung der evangelischen Konfession, (1566); Bericht über die religiösen Verhältnisse in Kempen, (16. Jh.); Korrespondenz über die Entlassung des Landgrafen Philipp von Hessen sowie des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen aus der Gefangenschaft, (1548); Reformation Kaiser Karls V., den geistlichen Reichsständen in Augsburg vorgelegt, (1548); Schreiben Kaiser Karls V. an die Landstände des Fürstbistums Münster gegen die Einführung der Reformation, (1544, 1546); Schreiben des Kurfürsten von Mainz an den Kurfürsten von Köln wegen der Zusammenkunft der rheinischen Kurfürsten in Gelnhausen, (1540); Druck: Artickell eins ehrwirdigen Dhomcapittels so den weltlichen Stenden nemlich Gravenn, Ritterschafft, Stetten unnd gemeiner Landtschafft des Erzstiffts Cöllen solten sein vorgelesen worden [Artikel des Kölner Domkapitels an die weltlichen Stände über die durch Kurfürst Hermann V. von Wied eingeführte Reformation], 1546; gedruckte Appellation des Kurfürsten Hermann V. von Wied gegen seine Absetzung als Erzbischof von Köln durch Papst Paul III., 1546; Verhandlungen über die Wahl des Grafen Adolf von Schaumburg zum Koadjutor, (1546, 1547, 1550); gedrucktes Schreiben des Erzbischofs Hermann V. von Wied an die Landstände, (1547); gedruckte Bulle Julius III. "contra impedientes inquisitores", 1550; Verhandlungen mit Kurfürst Hermann V. von Wied wegen dessen Absetzung, (1546); gedruckte Sentenz Papst Paulus III. über die Absetzung Hermanns V. von Wied, 1546, 1547; gedrucktes Mandat Kaiser Karls V. über die Einberufung der Stände des Erzstifts Köln, 1546; Bittschrift des abgesetzten Hermann V. von Wied an die ungarische Königin, (o.D.). Enthält auch: Abschriften von Urkunden Kaiser Karls V., (1544, 1546, 1547, 1548); Papst Paulus´ III., (1535, 1546, 1547); Iulius´ III., (1550); Gregors XIII., (1582). Entnommen: Karte Überfall auf Breisig, 1578. Jetzt: Karten A Nr. 12539
Sammlungsregistraturbildner
Sachakte
V. von Wied, Hermann
von Hessen, Philipp
Sachsen
von Schaumburg, Adolf
Iulius´ III.,
Gregors XIII.,
Karls V.,
Paulus´ III.,, Papst
von der Pfalz, Friedrich
von Waldburg, Gebhard
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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