Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Veranlassung seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Graf Bernhard von Eberstein und Ulrich von Flehingen, was Schriftstücke über den Kauf von von Gochsheim (Gochtzheym), ein Viertel der dortigen Schäferei, 50 Gulden, welche Ulrich von dort eingenommen hat, und die Ledigsagung des Hans Oberacker betrifft. Deshalb sollen beide Parteien vor die Entscheidungsleute, die sich bereits früher mit Gochsheim befasst haben, kommen: Engelhard von Neipperg, Ritter; Simon von Balzhofen (Walßhoven), Ritter; Erkinger von Rodenstein; Blicker Landschad; Philipp Forstmeister; Doktor Nikolaus von Öwisheim (Ewßheym); Doktor Thomas Dornberg. Der Anwalt des Ebersteiners will diesem die Veranlassung mitteilen. Binnen acht Tagen soll dem Pfalzgrafen geschrieben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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