Vor dem straßburg. Hofgericht bekennen Georius genannt Gerungs Jörge alias Knechts Jörge von Ottenheim und seine Frau Ottilia, daß sie von dem Kloster St. Margaretha und St. Agnes genannte Güter zu Erblehen erhalten haben gegen einen jährlichen Zins von 18 Schilling straßburger Pfennige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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