Betreffend die Bitte des Buchdruckers Jenisch um Erneuerung des seiner Mutter über den Druck und Verlag des sogenannten Schatzkästleines oder Allgemeine Spruchbüchlein mit Datum 6. März 1740 auf 5 Jahre erteiltes Privileg; 1750-60; Qu. 1-16 Desgleichen für die herzogliche Forstordnung; Den Verkauf der jenischen ehemaligen Buchdruckerei, die dabei vorgefallenen Streitigkeiten und andere dabei sich ereigneter Umstände; 1760-61; Qu. 17-40 Die von den Jenischen Erben gebetene Transferierung ihres Privilegs auf den neuen Käufer Buchdrucker Erhard; 1765; Qu. 41-44 Betreff die Bitte des Johann Georg August Lettenmaier um Errichtung einer eigenen Buchdruckerei; 1788; Qu. 39-48 Johann David Auselmann Buchdrucker (Tübingen) bittet um ein Privileg zur Errichtung einer Buchdruckerei in Ludwigsburg; 1792; Qu.49-54 und 55-57 Betreffend die Bitte des Buchdruckergesellen Lettenmaier um Erlaubis zur Anlegung einer Buchdruckerei; 1794-95; Qu. 58-63 Betreff das Gesuch des Johann Heinrich Kreutler aus Hannover um Erteilung des Unteranenrechts und Erlaubnis zu einer Buchdruckerei, womit derselbe zum wiederholt abgewiesen worden ist; 1799; Qu. 64-77 Demselben wird zwar in seiner weiteren Bitte um ein Rekommendationsschreiben an den Magistrat zu Esslingen willfahrt, von diesem aber geanwtortet, dass man denselben nicht aufnehmen könne; 1798; Qu. 78-79 Ebenderselbe stellt wiederholt und kläglich Anfrage, Erlaubnis zur Ausübung seines Handwerkers in Cannstatt zu erteilen, was aber kein Eingang gefunden, dagegen aber der Magistrat Ludwigsburg um Bericht aufgefordert wird, ob Kreutler nicht dort eine Buchdruckerei etablieren könnte, was ihm aber wieder nicht glückte; 1798; Qu. 80-81 Eben dieser Kreutler erhält endlich bei wiederholter Vorstellung seiner traurigen Lage das Landesuntertanenrecht, und die Erlaubnis zu Errichtung einer Buchdruckerei in Ludwigsburg; 1799; Qu. 82-86 Karl Jakob Klett Bürger und Buchdruckereiverwandter erhält nach einigen vergeblich gemachten Eingaben, am 9. Mai 1799 die Erlaubnis zur Errichtung einer eigenen Buchdruckerei allhier; 1794-99; Qu. 87-93 Desgleichen wird am 26. Januar 1802 dem Schriftgießer Kutscher die gnädigste Konzession zur Errichtung einer Buchdruckerei unter den allgemein bestehenden Verordnungen der Zensur gnädigst erteilt; 1801-02; Qu. 94-98 (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Esslingen, Cannstatt)