Ks. Ludwig d. Bayer nimmt das Salvatorskloster im Stainkart in seinen besonderen Schutz und gewährt den Leuten des Klosters Befreiung von der Gerichtsbarkeit durch die ksl. Amtsleute mit Ausnahme der drei Sachen, die zu dem Tode ziehen;. S: Deutsches Reich, Ludwig d. Bayer (Ks.).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv