Ruppold schenkt dem Kloster St. Stephan (ad altare sancti Petri sanctique Stephani prothomartiris) einen Weinberg und einen Hof mit den darauf stehenden Gebäuden. Diese Güter werden ihm auf Lebenszeit ohne Zinsleistung zur Nutzung überlassen. Nach seinem Tod fallen die Güter an seine Ehefrau Acela, die davon jedes Jahr am Jahrtag des Schenkers 15 Semmeln und 0,5 Eimer Wein an das Kloster entrichten soll. Nach ihrem Tod geht der Hof an Libista, die Tochter der Acela aus einer anderen Ehe, und den Bruder des Ruppold Wolfgis. Sie sollen ihn gemeinsam zu Erbrecht innehaben und davon dem Kloster 1 Eimer Wein und 30 Semmeln, die Hälfte am Jahrtag des Ruppold und die andere Hälfte am Jahrtag der Acela, geben. Der Weinberg fällt an Wolfgis allein. Zeugen: Gottfried, Rutwik, Gozwin, Ratolf, Adalbero, Arnold, Hecil, Hermann, Otnant, Diepold, Hiltibrand, Rüdiger, Alimus, Dieter, Anno und Sigiboto. Aussteller: Ruppold. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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