Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Michel Sigel genannt Schienagel zu seinem Kammerknecht. Er soll jederzeit in der pfalzgräflichen Kammer oder dort, wo der Pfalzgraf ist oder ihn hin befiehlt - es sei zu Tisch, zu "bervitt" oder "by den silbern" und vor der Küche -, dienstbereit sein und erledigen, was der Pfalzgraf ihm befiehlt. Er soll treu und fleißig dienen und gebührlich (bescheidenlich) verhalten und alles, was er beim Pfalzgrafen hört oder sieht - sei es "inn schimpff oder in ernnst" - nicht falsch wiedergeben (verkern) noch übersehen (verachten), sondern dies immer behalten, verschweigen und es niemandem erzählen oder offenbaren. Für seinen Dienst soll er sich jährlich fünf Gulden und ein Hofkleid, wie es andere seinesgleichen tragen, geben lassen. Michel schwört Treue, Huld und Schadenswarnung, und alles zu tun, was einem frommen Knecht gebührt. Sein Dienstjahr beginnt zum Datum dieses Briefs.