Johann Widenmann von Westerstetten ("Wösterstöten") [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Wilhelm Krafft und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] den Hof des Spitals auf dem Nikolausberg bei Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], den zuvor sein verstorbener Schwiegervater ("schweher") Thomas Herlin bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3689 von 1550 Mai 16], zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 20 Imi Fesen Ulmer Maß, 9 Pfund Heller Heugeld, 10 Käse, 4 Hühner, 2 Fastnachtshühner und 100 Eier nach Ulm zu liefern. In dem Forst des Spitals sollen ihm die Spitalpfleger und der Hofmeister jedes Jahr eine Stelle anweisen, an der er dann 12 Klafter Scheite schlagen darf sowie Zaunreisig nach Bedarf. Außerdem stehen ihm die Afterschläge an dem Ort zu, wo er die Scheite gemacht hat. Sein Erbrecht an dem Hof kann er an geeignete Personen veräußern, wobei aber dem Spital ein Vorkaufsrecht zusteht. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber des Hofes 20 rheinische Gulden als Weglöse sowie von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt der Hof wieder an das Spital.