Der Lütticher Offizial erteilt den Dechanten der Konzilien von Wassenberg und Süsteren die gegen den Edelherrn Ritter Godefrid von Heinsberg und Genossen (insbesondere Emund von Cuedechoven) wegen deren Eingriffen in die Rechte des Propstes und Kapitels B. M. zu Aachen im Bezirk von Erkelenz (Erclent) von ihm verhängte Exkommunikation und Interdikt über das Land des Godefrid, wovon dieser gestützt auf die Synodalstatuten der Lütticher Kirche an den kölnischen Offizial appelliert, nach erfolgter Zurückweisung des Appellatien seitens des Letztern als wiederhergestellt zu erneuern und zu verschärfen, mittels feierlicher Verkündigung an allen Sonn- und Festtagen. Zugleich sind die Genannten und der Priester zu Erkelenz beauftragt, dem Grafen Reynald von Geldern als Landesherrn zu Erkelenz von durch jenen verübte Gewalttätigkeiten und Unbilden zur Abhilfe in Kenntnis zu setzen. Datum anno domini Millesimo CCCX feria quinta post festum b. Bartholomei apostoli.