Kaufbrief Endris von Münkheim zu Hall gegen Heintz Waidner von Otterbach über zwei "Gültlach" (Gütlein) mit ihren Zugehörden daselbst, wovon das zweite 10 Schilling Heller jährlicher Gülte an die Messe in der Unmussen (Vemüssen) Kapelle zu Hall gibt, um 180 rheinische Gulden.