Albrecht Graf von Hohenlohe dekretiert die Herabsetzung der Nachsteuer für die Bürger und Insassen der Stadt Forchtenberg vom vierten Pfennig (25%) auf den zehnten Pfennig (10 %) "von allen seinen habenden gnetheru". Dieses sei notwendig geworden da die Stadt Forchtenberg "mit Handwerks und gewerbenden Leuthen in abfall kommen aus Ursachen der von alters herkommener Nachsteuer".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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