Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Entscheidung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen der Tochter von Matern Reis, Müller zu Richen (Reysen Machtern mullers dochter zu Riechen), einer- und Kaspar Reiner (Reyenher) von Richen andererseits wegen etlicher Worte, die Kaspar schmählich über die Reisin (Reysin) gesagt haben soll. Kaspar verneint, sie geschmäht haben zu wollen. Nach einer Appellation kamen beide Seiten vor die pfalzgräflichen Räte. Diese entschieden, dass die Worte keine Schmähung gewesen seien, damit alle bisherige Handlung abgestellt und die bisherigen Prozesse in der Sache zu Hilsbach, Mosbach und Richen ungültig sein sollen. Keine Seite ist deshalb der anderen etwas schuldig, über die Kosten des Gerichtsverfahren soll ebenfalls vor den Räten entschieden werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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