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Enthaeltvermerke: Enthält: a) 1604-1685, mit Hofgedingsprotokoll zu Arnoldsweiler, 1683-1794; b) desgl., 1661ff., betr. auch Pertinentien zu Arnoldsweiler, 1557; Buschordnung des Bürgewalds, 1531 (Druck: Candels, H., Ellen, S. 209-212); Zehntbegehung zu Arnoldsweiler, 1629; Roßzehnt zu Stammeln, 1677; Epitaph des Grafen Nadasti, gestorben 1671; Roggenpreise zu Düren, 1614-1657; Münzreduktionstabellen; Generalkapitel, 1660-1663; Patronat zu Ellen, 1450; landwirtschaftliches Gewohnheitsrecht; Baumeisterordnung Im Teilband b) sind insbesondere auch enthalten: Bl. 13-15 (1670 Februar 13) Der Konvent zu Ellen erwirbt vom Kölner Weinhändler Bertram Roß und dessen Ehefrau Klara Vettweiß den zu Embken gelegenen Weingarten auf der Dohr für 300 Reichstaler. Nach 20 Jahren kann bei halbjähriger Kündigung ein Rückkauf erfolgen. Außer den Verkäufern unterzeichnen Maria Katharina von Heimbach, Meisterin zu Ellen, Maria Katharina von Tongern, Subpriorin, und der Prior Willibrord Noethen sowie als Zeugen der Vikar Nikolaus Krahe und der Schöffe Jakob Kaulen. Biblioreferenz: Reg.: Candels, H., Ellen, S. 256 Nr. 109 Ueberlieferung: Abschrift Bl. 26a (1450 August 11) Gerhard, von Gottes Gnaden Herzog zu Jülich und zu Berg und Graf von Ravensberg, gibt bekannt, daß der Abt zu Knechtsteden, unser liever frundt, das Vaterschaftsrecht (jus paternitatis) besitzt, einen Prior zu Ellen zu setzen undt dem die kirch daselbst zu bevellen von des convents wegen. Ihm aber stehe es zu, diesen Prior zu bestätigen und zu konfirmieren. Herr Johann von Dursten habe ihm die schriftliche Ernennung zum Prior durch den Abt von Knechtsteden vorgelegt, und er bestätige sie mit dem Vorbehalt, daß beide Ämter, nämlich Priorat und Pfarramt, stets in einer Hand bleiben müßten, wie es von altersher Gewohnheit ist, da die Kirche dem Kloster inkorporiert ist. Sooft der Abt von Knechtsteden den Prior von Ellen abberufe oder dieser von sich aus resigniere, solle das Amt des Pfarrers gleichzeitig als erledigt gelten. Der Abt von Knechtsteden soll es mit Einwilligung des Klosters (mit des cloisters willen) einem anderen übertragen. Mit dem beigedrückten Siegel des Herzogs. Geben zur Burg in den Jaren 1450 nae sente Laurentius dage des hilligen Mertelers. Archivreferenz: Weitere Abschriften, s. Kloster Ellen, Rep. u. Hs. 1, Bl. 1 und Rep. u. Hs. 2, Bl. 14b-15a Biblioreferenz: Reg.: Redlich II, S. 654, Anm 1; Timmerman, S. 50. Candels, H., Ellen, S. 226 Nr. 26; Lit.: Quix. S. 8; Kaltenbach, S. 245; Horstkötter, S. 20, 40 Ueberlieferung: Abschrift Bl. 26b-27a (1658 Januar 31) Meisterin Katharina von Heimbach überträgt dem Priester Nikolaus Krahe aus Jülich die Kreuz-Vikarie zu Ellen: ‚Dein ehrbares Leben und andere sittliche Verdienste, die Dich sehr empfehlen, sind der Beweggrund dafür, daß wir besonders geneigt sind, Dir eine Gunst zu erweisen. Das kirchliche Benefizium, Vikarie genannt, das in der Konvents- und Pfarrkirche mit dem Heilig-Kreuz-Altar dem Namen und der Bestimmung nach für immer verknüpft und dotiert ist, ist frei geworden und gegenwärtig noch frei. Der Geistliche Peter Pütz hat auf dieses Benefizium, das er zu Recht und unangefochten besitzt, freiwillig verzichtet. Er war auf diesen Titel hin geweiht worden, ist aber bereits durch andere kirchliche Benefizen, die ebenfalls eine Residenz erfordern, für geziemenden Lebensunterhalt hinreichend versorgt. Den Verzicht hat er vor dem Weihbischof Georg Pauli-Stravius, der ihn geweiht hat, entsprechend dem abgelegten Eid ausgesprochen, und der Bischof hat die Verzichtleistung angenommen kraft des Rechts und seiner ordentlichen Amtsvollmacht. Da nun die Verleihung des Benefiziums uns zusteht und wir die Schäden, die durch eine längere Nichtbesetzung entstünden, verhüten möchten, hielten wir es für richtig, Dir (das Benefiziuni zu übertragen. Nachteile könnten nämlich deswegen entstehen, weil der Inhaber des Benefizium dreimal in der Woche zu zelebrieren hat. Wie bei Deinen Vorgängern und im Hinblick auf Deine Verdienste setzen wir Dich mit allen Erträgen, Rechten, Einkünften und Vorteilen in das Benefizium ein. Dazu kommt besonders noch kostenlose Verpflegung aus der Klosterküche sowie schließlich 8 Malter und 2 Sümmer Roggen, 10 Morgen Land, 3 Gichten (= Anteile) Holz und 2 kölnische Taler. Wie wir im Namen Gottes durch dieses Schreiben das Benefizium verleihen, so bitten wir alle und jeden, die es angeht, mit dem gebührenden Nachdruck, daß sie Dich oder Deinen Prokurator in unserm Namen in den vollen Besitz des erwähnten Benefiziums gelangen lassen und den Erträgen, Renditen, Rechten und Einkünften vollständig nachkommen und, soweit es an ihnen liegt, dafür sorgen, daß auch die andern es tun'. Zur Bekräftigung haben wir dieses Schreiben eigenhändig unterzeichnet und mit dem Konventssiegel versehen. Biblioreferenz: Reg.: Candels, H., Ellen, S. 254f. Nr. 106; Lit.: Horstkötter, S. 20, 50 Ueberlieferung: Abschrift Bl. 330 (1673 September 19) Heinrich Minten, Kaplan in Ellen, einigt sich im Namen des Konventes von Ellen mit den Eheleuten Schultheiß Johann Winand von Hagens und Regina Coppertz über die geistliche Aussteuer ihrer in Ellen vor der Profeß stehenden Tochter Helene Mechtilde von Hagens. Gegen Verzicht auf die elterlichen Erbanteile erhält der Konvent für immer den halben Roßzehnten von Stammeln, dessen andere Hälfte den Armen des hl. Geistes in Jülich gehört. Gegeben zu Düsseldorf mit den Unterschriften der Vertragsschließenden. Biblioreferenz: Reg.: Candels, H., Ellen, S. 256 Nr. 110 Ueberlieferung: Abschrift Bl. 331-332 (1670 Februar 6) Freiherr Arnold von Wachtendonk, Herr zu Binsfeld, Geich und Winkelhausen, verkauft der Meisterin Maria Katharina von Heimbach und dem Konvent zu Ellen ½ Morgen Weinland zu Embken für 100 Goldgulden (zu ¼ Gulden 16 Albus). Nach 18 Jahren (oder zur Hälfle) kann der Weingarten bei halbjähriger Kündigung wieder zurückgekauft werden. Gegeben zu Winkelhausen mit den Unterschriften von Prior Willibrord Noethen, Arnold Freiherr von Wachtendonk, Johann Winand von Hagen aus Nideggen und Johann Tilman Hillebrandt aus Nideggen. Biblioreferenz: Reg.: Candels, H., Ellen, S. 255 Nr. 108 Ueberlieferung: Abschrift
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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