Concze Vyerhenkil, Schöffe zu Weilburg, und seine Frau Mecze setzen die 2 Malter ewiger Korngülte, welche die Urkunde, durch die dies Transfix gezogen ist, enthält, dem Dekan, Kapitel und ganzen Stift zu Weilburg aus zum Heil ihrer Seelen und der des Heynemann Brußir, ersten Mannes der vorgenannten Mecze, sowie auch der des + Sohnes der Aussteller, Heynemanns, der ein Scholar war und in fremden Landen gestorben ist. Das Stift soll 1/2 Malter Korn durch den Kellner oder Präsenzmeister ausbacken lassen und das Brot armen Leuten auf der Jahrzeit des Heynemann Brußir austeilen lassen, die am 27. September ('des dritten dages vor sente Michils dage') gehalten werden soll; das Stift hat von ihm zuvor 6 Schilling Kölnisch ewiger Gülte. Auch soll 1/2 Malter auf der Jahrzeit ihres + Sohns Heynemann fallen, die man jährlich am 20. Dezember ('uff sente Thomas abend') begehen soll, und das andere Malter soll am Dienstag und Mittwoch in der Kreuzwoche unter die Kanoniker ('hern') und Priester verteilt werden, die dann anwesend sind und mit den Heiligen an die Stätte folgen, wohin man zu gehen pflegt; nach ihrem Tod soll das Malter auf ihrer Jahrzeit fallen. - Junker Gerlach von Rheinberg ('Rin-'), Vogt zu Weilburg, Philipp von Allendorf ('Aldendorff'), Bürgermeister, Concze von 'Heymerhus(en)', Folmar von Ernsthausen und Rucker von Odersberg ('Odirs-'), Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.