Wiprecht Mertin, Ritter von Mergentheim, und dessen Sohn Hans Mertin, beide zu Balbach, beurkunden, daß sich Hans Kober von Edelfingen (Otelfingen), bislang Leibeigener der A. (der bizher unser eigen man und gotzlehen gewest ist) um 25 Pfund Heller Mergentheimer Währung (Mergenthaimer werung) freigekauft hat und befreien ihn von allen Verpflichtungen enes Leibeigenen.