Die zwischen dem Kloster Meer und dem Kanoniker Hermann von Xanten gewählten Schiedsrichter, die Scholaster an St. Gereon, Aposteln und St. Andreas entscheiden, dass der letztere an der Kirche zu Krefeld kein Recht habe und dass dasselber auf jeden Anspruch Vericht leisten soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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