Der kölnische Generalvikar Heinrich, Bischof von Venecomponensis, konsekriert den in dem Schwesternhaus oder Nonnenkonvent zu Rees errichteten hohen Altar zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und anderer Heiligen wie einen Kirchhof und verleiht einen, an gewissen Festtagen hieran zu gewinnenden Ablass. 7. Mensis Iunii.