Vor dem Notar Johann Restik sind erschienen einerseits der Propst von Werden Bertold von Büren und andererseits Everhard, Schultheiß zu Schöpplenberg, die mit dem Rat ihrer Freunde folgende Vereinbarung geschlossen haben. Bertold wird den Schultheiß mit einer Hand zu dem Hof Schöpplenberg auf Lebenszeit belehnen. Der Propst und seine Nachfolger sollen Herrschaft und Gericht, Einkünfte und alle anderen Rechte dort haben, wie sie die früheren Pröpste von Werden und Bertold selbst bis zum heutigen Tage innegehabt haben. Der Schultheiß hat versprochen, er werde dem Propst und seinen Nachfolgern alle Güter, Einkünfte und Zinse des genannten Hofs zurückstellen, die er selbst und sein verstorbener Vater ihnen entfremdet hatten. Geschieht das nicht, werden der Propst bzw. seine Nachfolger die Sache vor geistliche oder weltliche Gerichte bringen. Der Schultheiß verspricht weiter, daß er alle Rechte, Register, Einkünfte und Zinse des gen. Hofs bewahren wird, die der Propst mit Dokumenten und alten Registern nachweisen kann. Der Propst verzichtet auf alle sonstigen Ansprüche gegenüber dem Schultheißen. Anwesend waren die Ritter Gottfried von der Recke, der Einnehmer (reddituarius) [= Rentmeister] des Grafen Adolf von der Mark Johann Lemego, Johann Waterhovel, Bürger zu Unna, Hermann von Beirden [Voirden ?] und Dietrich Berke von Werderinchusen [Wederinc- ?]. - Johann Restik, Kleriker der Diözese Paderborn, macht bekannt, daß er mit den Zeugen bei der Verhandlung anwesend war, auf Bitten der Parteien das vorliegende öffentliche Instrument in diese Form gebracht und es mit seinem Namen und Signet versehen hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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