Heinrich Gremlich, Unterbürgermeister zu Pfullendorf, urteilt auf dem Gerichtstag zu Pfullendorf 1459 November 16 (Otmar) zusammen mit den Schiedsleuten Jakob Sutor, Bürgermeister zu Pfullendorf und Claus Waybel zu Pfullendorf in der Streitsache zwischen Abt und Konvent zu Salmansweiler einerseits, Pflegern und Meistern des Spitals zu Konstanz am Mergstad und ihrer Meierin, der Schönacöntzin zu Egg andererseits um Trieb und Tratt der beiderseitigen Güter zu Egg + Gewaltboten für Salmansweiler: Johans Moninger, Oberschreiber in der Pfisterei zu Salmansweiler, Sprecher: Hans Sutor, Vogt zu Denkingen; Gewaltboten für Konstanz: Benz am Bühl, Spitalmeister, und Conz Schnider, Meister zu Goldbach. Sie urteilen, daß die vom Spital vorgelegte Urkunde (Insert: 1445 Oktober 19) rechtskräftig sein soll
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Heinrich Gremlich, Unterbürgermeister zu Pfullendorf, urteilt auf dem Gerichtstag zu Pfullendorf 1459 November 16 (Otmar) zusammen mit den Schiedsleuten Jakob Sutor, Bürgermeister zu Pfullendorf und Claus Waybel zu Pfullendorf in der Streitsache zwischen Abt und Konvent zu Salmansweiler einerseits, Pflegern und Meistern des Spitals zu Konstanz am Mergstad und ihrer Meierin, der Schönacöntzin zu Egg andererseits um Trieb und Tratt der beiderseitigen Güter zu Egg + Gewaltboten für Salmansweiler: Johans Moninger, Oberschreiber in der Pfisterei zu Salmansweiler, Sprecher: Hans Sutor, Vogt zu Denkingen; Gewaltboten für Konstanz: Benz am Bühl, Spitalmeister, und Conz Schnider, Meister zu Goldbach. Sie urteilen, daß die vom Spital vorgelegte Urkunde (Insert: 1445 Oktober 19) rechtskräftig sein soll
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Nr. 28
Egg E. 2. scat. Num. I. 1460
Rep. III, 2, 222
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach
Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach >> I. Urkunden
1460 März 24 (Mo n. Laetare)
Urkunden
Siegler: A., Jakob Sutor, Jakob Hämling, Stadtamann zu Pfullendorf (für Claus Waybel)
Vermerke: Rv.: Spruch über den spann zwischen Salem und dem Spital zu Costantz trib und Trats halb uf irer bayder Guoter zu Egg by Pfullendorf Egg G. Großschönach Kr. Überlingen; Goldbach G. Überlingen
Vermerke: Rv.: Spruch über den spann zwischen Salem und dem Spital zu Costantz trib und Trats halb uf irer bayder Guoter zu Egg by Pfullendorf Egg G. Großschönach Kr. Überlingen; Goldbach G. Überlingen
am Bühl, Benz; Spitalmeister, Konstanz
Gremlich zu Hasenweiler-Menningen-Bettenreute, Heinrich; Bürgermeister, Pfullendorf
Hämling, Jakob; Stadtammann, Pfullendorf
Moninger, Johans; Salem
Schnider, Conz; Meister, Goldbach
Schönacöntzin; Egg
Suter, Jakob; Bürgermeister, Pfullendorf
Sutor, Hans; Vogt, Denkingen
Waybel, Claus; Pfullendorf
Bad Saulgau SIG
Denkingen, Pfullendorf SIG
Egg: Großschönach, Herdwangen-Schönach SIG
Goldbach: Überlingen FN
Konstanz KN; Heilig-Geist-Spital
Pfullendorf SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ