1.) Gelnrode (Gelnrodt), das 1542 ein Acker und wüst (offen) war, ausgenommen das Gehölz genannt (Kesepusch), das dem Hospital zu Merxhausen mit d...
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Urk. 14, 3276
A I u, von Buttlar sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Buttlar, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe G >> Gr-Gu >> Grifte, von
1568 März 25
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Gelnrode (Gelnrodt), das 1542 ein Acker und wüst (offen) war, ausgenommen das Gehölz genannt (Kesepusch), das dem Hospital zu Merxhausen mit den Jagdrechten und allen Herrschaftsrechten verbleiben soll; 2.) Mandungishain [Wüstung auf der Gemarkung Elbenberg, Stadt Naumburg, Lkr. Kassel], das Gehölz, genannt der Schleber, und die Wiese, genannt die Stelbach, auf welcher früher ein Zins von zehn Schillingen und zehn Hähnen lag, die aber seit 1542 ohne Zinsverpflichtung ist; die 1542 Belehnten hatten dem Landgrafen von Hessen dafür von ihrem Eigengut drei Hufen Land mit Zubehör zu Todtenhausen [Wüstung auf der Gemarkung Elben, Stadt Naumburg, Lkr. Kassel], gelegen vor dem alten Wald, aufgetragen; 3.) ein Hof mit drei Hufen Land zu Elben [Stadtteil von Naumburg, Lkr. Kassel], der von Reinhard von Dalwigk und dem (von Breidenau) herrührt; 4.) der Zehnt zu Todtenhausen; 5.) der (Steinenbühl) zu Elben [Dorf auf der Gemarkung der Stadt Naumburg, Lkr. Kassel]; 6.) drei Häuser auf dem Elberberg [Burg auf der Gemarkung Elbenberg, Stadt Naumburg, Lkr. Kassel], die Konrad von Elben von Pfannkuch dem Älteren, Sachsen (Saseen) dem Älteren und von Scheidemantel gekauft hatte; 7.) ein Garten vor dem Elberberg, der an den ehemaligen Garten der von Elben angrenzt und der von Thiele Henrich gekauft worden war; 8.) das Gericht zu Todtenhausen und den alten Wald; 9.) alle Gehölze um Elben herum gelegen, über die ehemals Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Johann von Ziegenhain zwischen den von Dalwigk und von Hertingshausen als Inhabern der Naumburg und Werner von Elben einen Schiedsspruch vermittelt hatten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jost von Boyneburg genannt von Hohenstein, Jost Oswald von Buttlar, Hans von Grifte
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jost von Boyneburg genannt von Hohenstein, Jost Oswald von Buttlar, Hans von Grifte
Belehnte/r: Jost und Heimbrod von Boyneburg genannt von Hohenstein, Burkhard, Heimbrod und Johann Otto von Boyneburg genannt von Hohenstein, Söhne des verstorbenen Joachim von Boyneburg genannt von Hohenstein, Hans Georg und Jost von Boyneburg genannt von Hohenstein, Söhne des verstorbenen Joseph von Boyneburg genannt von Hohenstein, Jost Oswald, Oswald und Heimbrod von Buttlar, Brüder [eine Hälfte der Lehen], Hans von Grifte, Sohn des verstorbenen Konrad von Grifte [die andere Hälfte der Lehen]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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