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Vor dem Straßburger Hofgericht überläßt Johannes, genannt Gengenbach aus Straßburg, seiner Schwester Katharina den ihm nach dem Tode seiner Mutter gebührenden Anteil an einer Gült, von 10 Viertel Korn, 1 Viertel Gerste, 1 Unze Straßburger Pfennige und 1 Kappen, gegen die seiner Schwester gehörige Hälfte an einer Gült von 10 Viertel Korn zu Wolfhühl (bei Sasbach).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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