Herzoglicher Schuldbrief. Vertrag zwischen Herzog Heinrich zu
Braunschweig-Lüneburg, Herzog Ottens Sohn, und den Bürgermeistern und
Ratsmannen zu Lüneburg betreffend ein Darlehen von 10.000 rheinischen Gulden
zum nächsten Ostern zwecks Einlösung der Schlösser und Flecken Dannenberg und
Pritzetze aus der Hand der von Bülow. Damit soll aller Unwillen zwischen beiden
Seiten beendet sein. Die Schlösser Blekede, Harborg und Lüdershusen, die die
Lüneburger in Pfandbesitz haben, sollen nicht gekündigt werden, bevor das
Darlehen unverzinst zurückgezahlt ist. Vom Lüneburger Bier soll nur in den
Städten Zinsen genommen werden, wo sie alters her von den Herzögen empfangen
wurden, besonders in Winsen up der Luw und den Marschdörfern, die den Kirchen
zu Winsen und Ramelsloh gehören. Mit der Holzfuhr soll es gehalten werden, wie
von alters her verbrieft. Mit Quittungsvermerk von 1561 April 9 über die
Zahlung vorstehender 10.000 Gulden und 2500 Gulden aus einer anderen Urkunde
und Kassationsvermerk nur für die 10.000 Gulden.