Herzoglicher Schuldbrief. Vertrag zwischen Herzog Heinrich zu Braunschweig-Lüneburg, Herzog Ottens Sohn, und den Bürgermeistern und Ratsmannen zu Lüneburg betreffend ein Darlehen von 10.000 rheinischen Gulden zum nächsten Ostern zwecks Einlösung der Schlösser und Flecken Dannenberg und Pritzetze aus der Hand der von Bülow. Damit soll aller Unwillen zwischen beiden Seiten beendet sein. Die Schlösser Blekede, Harborg und Lüdershusen, die die Lüneburger in Pfandbesitz haben, sollen nicht gekündigt werden, bevor das Darlehen unverzinst zurückgezahlt ist. Vom Lüneburger Bier soll nur in den Städten Zinsen genommen werden, wo sie alters her von den Herzögen empfangen wurden, besonders in Winsen up der Luw und den Marschdörfern, die den Kirchen zu Winsen und Ramelsloh gehören. Mit der Holzfuhr soll es gehalten werden, wie von alters her verbrieft. Mit Quittungsvermerk von 1561 April 9 über die Zahlung vorstehender 10.000 Gulden und 2500 Gulden aus einer anderen Urkunde und Kassationsvermerk nur für die 10.000 Gulden.

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