Sitzungen der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder: Bd. 15
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BArch B 347/292
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
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Nov. 1990-März 1991
Enthält:
40. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz (DBS-Konferenz) vom 4.-5. Okt. 1990 in Kiel mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. "Technik zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und des nichtöffentlichen gesprochenen Wortes";
5. "Stärkung des Schutzes des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses";
6. "Krankenhaus- und Hotelmeldepflicht im Entwurf zur Neuregelung des Melderechtsrahmengesetzes";
7. "Personaldatenverarbeitung im öffentlichen Bereich";
8. "Bundeskrebsregister";
9. "Datenschutz bei der EG";
10. "Entwicklung des Datenschutzes in den Ländern der früheren DDR";
11. "Bericht über den Stand der Gesetzgebung im Bund und in den Ländern";
12. "ZEVIS-Prüfkonzeption";
13. "APIS";
DBS-SonderKonferenz am 29. Jan. 1991 in Bonn mit dem TOP:
"Verabschiedung einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (SYN 287)";
41. DBS-Konferenz vom 7.-8. März 1991 in Bonn mit den TOP:
3. "Datenverordnungen nach § 14a Abs. 2 Fernmeldegesetz und § 30 Abs. 2 Postverfassungsgesetz";
4. "Endgültige gesetzliche Regelung über den Umgang mit den Dateien und Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes";
5. "Datenschutz im Recht des öffentlichen Dienstes";
6. "Anforderungen an ein Arbeitsnehmerdatenschutzgesetz";
7. "Weiterentwicklung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich durch bereichsspezifische Datenschutzbestimmungen in den Verbraucherschutzgesetzen";
8. "Vorführung des Datenverarbeitungsprogramms KLIMACs";
9. "Stand der Datenschutzgesetzgebung und Stand des Aufbaus von Datenschutzbehörden in den ostdeutschen Bundesländern"
40. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz (DBS-Konferenz) vom 4.-5. Okt. 1990 in Kiel mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. "Technik zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und des nichtöffentlichen gesprochenen Wortes";
5. "Stärkung des Schutzes des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses";
6. "Krankenhaus- und Hotelmeldepflicht im Entwurf zur Neuregelung des Melderechtsrahmengesetzes";
7. "Personaldatenverarbeitung im öffentlichen Bereich";
8. "Bundeskrebsregister";
9. "Datenschutz bei der EG";
10. "Entwicklung des Datenschutzes in den Ländern der früheren DDR";
11. "Bericht über den Stand der Gesetzgebung im Bund und in den Ländern";
12. "ZEVIS-Prüfkonzeption";
13. "APIS";
DBS-SonderKonferenz am 29. Jan. 1991 in Bonn mit dem TOP:
"Verabschiedung einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (SYN 287)";
41. DBS-Konferenz vom 7.-8. März 1991 in Bonn mit den TOP:
3. "Datenverordnungen nach § 14a Abs. 2 Fernmeldegesetz und § 30 Abs. 2 Postverfassungsgesetz";
4. "Endgültige gesetzliche Regelung über den Umgang mit den Dateien und Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes";
5. "Datenschutz im Recht des öffentlichen Dienstes";
6. "Anforderungen an ein Arbeitsnehmerdatenschutzgesetz";
7. "Weiterentwicklung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich durch bereichsspezifische Datenschutzbestimmungen in den Verbraucherschutzgesetzen";
8. "Vorführung des Datenverarbeitungsprogramms KLIMACs";
9. "Stand der Datenschutzgesetzgebung und Stand des Aufbaus von Datenschutzbehörden in den ostdeutschen Bundesländern"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Aktenführende Organisationseinheit: I (1991)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:32 MESZ
Hierarchie
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- Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder (Serie)
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