Beratender Presseausschuss (Bestand)
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NLA HA, Nds. 53
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.1 Allgemeines, Landesregierung
1945-1955
Enthält: v.a. Lizenzanträge und Lizenzerteilungen, auch Schriftwechsel, Unterausschusssitzungen
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Verordnung Nr. 108 vom 15. Oktober 1947 legte die britische Militärregierung die Entscheidung über die Erteilung von Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften, die sie sich bis dahin vorbehalten hatte, in die Hände deutscher Stellen. Aufgrund dieser Verordnung wurden ein Zonenpresserat mit Sitz in Bielefeld, der sich am 22. Mai 1948 konstituierte, und Beratende Landesausschüsse für das Pressewesen in den vier zur britischen Zone gehörenden Ländern gebildet.
Der Beratende Presseausschuss Niedersachsen wurde durch Beschluss des Kabinetts vom 25. Februar 1948 errichtet und trat am 15. April 1948 erstmals zusammen. Er bildete je einen Unterausschuss für Zeitungen und Zeitschriften. Ihm gehörten je fünf Verleger, Journalisten und Vertreter der Allgemeinheit an, die durch den Ministerpräsidenten ernannt worden waren. Den Vorsitz übernahm der Verleger Hans Eckensberger (Braunschweig). Ein Sekretariat wurde in der Staatskanzlei eingerichtet, da der Ausschuss dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet war.
Aufgabe des Ausschusses war es, die Landesregierung bei der Erteilung und Entziehung von Lizenzen, der Festlegung der Auflagenhöhe und der Beschaffung und Zuteilung von Druckpapier zu beraten. Das geschah in ständigem Kontakt mit dem Zonenpresserat und dem Papierkontor in Bielefeld. Der Ausschuss war zunächst nur bis Ende 1948 berufen worden; er setzte seine Tätigkeit aber noch bis Ende 1949 fort. Einzelne, von der Pressestelle der Landesregierung fortgeführte Schriftwechsel reichen bis in das Jahr 1955.
Stand: 14. Juli 1984
Bestandsgeschichte: Die beim Presseausschuss entstandenen Akten sind am 6. Juli 1956 von der Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben worden (Acc. 42/56). Sie stellen eine wertvolle Quelle für den Wiederbeginn des geistigen und kulturellen Lebens nach dem Zusammenbruch von 1945 dar. Den Lizenzanträgen sind häufig Dokumente zur Person des Antragstellers, wie Pressefragebogen mit Angaben über den beruflichen und politischen Werdegang, Entnazifizierungsbescheide und dergleichen beigefügt. Bei der Auswertung sind die Aspekte des Daten- und Persönlichkeitsschutzes deshalb besonders zu beachten.
Die Lizenzakten (Gruppen 2 bis 4) wurden 1981 zunächst auf Karteikarten erfasst und 1984 überarbeitet. Sie waren in chronologischer Reihenfolge angelegt und durchnumeriert worden. Es erschien sinnvoll, sie nach Sachgruppen zu gliedern. Dabei wurde - mit kleineren Abwandlungen und Ergänzungen - die systematische Gruppierung zugrunde gelegt, die der Zonenpresserat und der Presseausschuss in ihren Rechenschafts- und Arbeitsberichten selbst verwendet haben.
Stand: 14. Juli 1984
Bearbeiter: Dr. Dieter Brosius (1984)
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Verordnung Nr. 108 vom 15. Oktober 1947 legte die britische Militärregierung die Entscheidung über die Erteilung von Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften, die sie sich bis dahin vorbehalten hatte, in die Hände deutscher Stellen. Aufgrund dieser Verordnung wurden ein Zonenpresserat mit Sitz in Bielefeld, der sich am 22. Mai 1948 konstituierte, und Beratende Landesausschüsse für das Pressewesen in den vier zur britischen Zone gehörenden Ländern gebildet.
Der Beratende Presseausschuss Niedersachsen wurde durch Beschluss des Kabinetts vom 25. Februar 1948 errichtet und trat am 15. April 1948 erstmals zusammen. Er bildete je einen Unterausschuss für Zeitungen und Zeitschriften. Ihm gehörten je fünf Verleger, Journalisten und Vertreter der Allgemeinheit an, die durch den Ministerpräsidenten ernannt worden waren. Den Vorsitz übernahm der Verleger Hans Eckensberger (Braunschweig). Ein Sekretariat wurde in der Staatskanzlei eingerichtet, da der Ausschuss dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet war.
Aufgabe des Ausschusses war es, die Landesregierung bei der Erteilung und Entziehung von Lizenzen, der Festlegung der Auflagenhöhe und der Beschaffung und Zuteilung von Druckpapier zu beraten. Das geschah in ständigem Kontakt mit dem Zonenpresserat und dem Papierkontor in Bielefeld. Der Ausschuss war zunächst nur bis Ende 1948 berufen worden; er setzte seine Tätigkeit aber noch bis Ende 1949 fort. Einzelne, von der Pressestelle der Landesregierung fortgeführte Schriftwechsel reichen bis in das Jahr 1955.
Stand: 14. Juli 1984
Bestandsgeschichte: Die beim Presseausschuss entstandenen Akten sind am 6. Juli 1956 von der Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben worden (Acc. 42/56). Sie stellen eine wertvolle Quelle für den Wiederbeginn des geistigen und kulturellen Lebens nach dem Zusammenbruch von 1945 dar. Den Lizenzanträgen sind häufig Dokumente zur Person des Antragstellers, wie Pressefragebogen mit Angaben über den beruflichen und politischen Werdegang, Entnazifizierungsbescheide und dergleichen beigefügt. Bei der Auswertung sind die Aspekte des Daten- und Persönlichkeitsschutzes deshalb besonders zu beachten.
Die Lizenzakten (Gruppen 2 bis 4) wurden 1981 zunächst auf Karteikarten erfasst und 1984 überarbeitet. Sie waren in chronologischer Reihenfolge angelegt und durchnumeriert worden. Es erschien sinnvoll, sie nach Sachgruppen zu gliedern. Dabei wurde - mit kleineren Abwandlungen und Ergänzungen - die systematische Gruppierung zugrunde gelegt, die der Zonenpresserat und der Presseausschuss in ihren Rechenschafts- und Arbeitsberichten selbst verwendet haben.
Stand: 14. Juli 1984
Bearbeiter: Dr. Dieter Brosius (1984)
5,1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ