Johann Graf zu Wertheim kommt mit Diethelm, Pfarrer zu Wertheim, überein, für die Kapelle, die do gelegen ist ußwendig Wertheim an dem Meyn, die man nennent Embirchs Capellen, zu Ehren der heiligen Maria Magdalena, einen erbern man anzustellen, der für Unterhaltung der Kapelle und Gottesdienst sorgt, bis die Pfründe einen wirklichen Priester ernähren kann. Der Betreffende, er sei priester, geordnet man oder leye, ist dem Pfarrer von Wertheim unterstellt. Die Stelle geht von der Herrschaft zu Lehen. Der Priester ist, wie die übrigen Wertheimer Altaristen und Vikare, von dem Bischof zu Wirtzburg zu bestätigen. Sakramente hat er nur mit Erlaubnis des Pfarrers zu spenden. Opfer und Meßgeld der Kapelle gehören, wie überhaupt, dem Pfarrer. Die Messe ist in der Kapelle zu einer Zeit zu lesen, daß dadurch der Pfarrer in seinem Einkommen nicht geschädigt wird. Predigt oder Wasserweihe ist nur mit Erlaubnis des Pfarrers zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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