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Enthält: Befugnisse, welche einem Direktor des kurfürstlichen Theaters zugestanden werden sollen, 1804; Plan zur "guten" Führung eines Theaters, 1804; Bedingungen, unter denen der Schauspieler Vohs die Direktion des Theates übernehmen würde, 1804; Übernahme der Direktion durch Vohs, 1804; Ordnung und Übernahme der Theaterakten des Direktors Vohs nach dessen Tod durch Legationsrat Freiherr v. Röder, 1804; Gesuch des Schauspielregisseurs Pauli, die aushilfsweise übernommene Opernregie wieder abzugeben, sowie Ablehnung des Gesuchs, 1804; Verfügung über die Besoldung und Pension des Regisseurs Pauli, 1803; Vorschlag des Grafen v. Winzingeroda über eine Anstellung des Frankfurter Schauspielers Hasloch als Theaterdirektor, 1804; Kommentar von Hofrat Döring und Legationsrat Freiherr v. Röder zu den Befugnissen eines Direktors, 1804; Entwurf der Bedingungen für ein Engagement des Schauspielers Hasloch als Theaterdirektor mit Gehaltsvorschlag für ihn und seine Frau, 1804; Regelungen zu den alle 14 Tage stattfindenden Versammlungen der Direktion des Theaters, 1804